Das ändert sich zum Februar 2019
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Arzneimittel werden fälschungssicherer: Sie müssen nun eine individuelle Nummer und ein Siegel tragen. Für die nächste Periode des Emissionshandels gibt es Neuigkeiten. Und für Staubsauger gibt es kein Energielabel mehr. Diese Regelungen treten nun in Kraft.
VerwaltungsNews
12.07.2018
Wirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Abbaus einer Hierarchieebene
Den Arbeitgeber trifft eine höhere Darlegungslast, wenn die unternehmerische Entscheidung den Abbau einer Hierarchieebene mit der Neuverteilung der Aufgaben auf andere Arbeitnehmer zur Folge hat und die Entscheidung zur Kündigung eines Stelleninhabers führt. Der Arbeitgeber muss dann konkret erläutern, in welchem Umfang und aufgrund welcher Maßnahmen die bisher vom gekündigten Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten für diesen zukünftig entfallen. Er muss - im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast - die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können.
Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 09.11.2017, Az.: 4 Sa 222/16